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Hausunterricht

Hausunterricht anstelle des Unterrichts in der Schule können Schüler aller Schularten erhalten, die voraussichtlich länger als sechs Unterrichtswochen (einschließlich eines etwa erforderlichen Aufenthalts in einem Krankenhaus) infolge einer Krankheit am Unterricht in der Schule nicht teilnehmen können oder wegen einer lange dauernden Krankheit wiederkehrend den Unterricht an bestimmten Tagen versäumen. Hausunterricht wird nur erteilt, soweit Schüler auf Grund ihres Gesundheitszustandes dazu in der Lage sind und die Gesundheit der Lehrer dadurch nicht gefährdet wird.

Hausunterricht kann nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schüler erteilt werden. Dies beinhaltet die Zustimmung, den Hausunterricht in der häuslichen Wohnung abzuhalten. Formulare und Beratung sind bei der jeweiligen Schule zu erhalten.