Der Ausweis für Schwerbehinderte wird vom zuständigen Versorgungsamt (Adresse bei der Gemeindeverwaltung erfragen) auf Antrag ausgestellt. Das Versorgungsamt muss jedoch einen „Grad der Behinderung“ von mindestens 50 % feststellen. Es empfiehlt sich, dem Schreiben eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu besprechen.