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Fahrtkosten

Seit Ende Januar gilt: Transporte zu einer Strahlen- oder Chemotherapie sowie zu einer Dialysebehandlung werden von der Krankenkasse erstattet. Voraussetzung ist, dass der Patient bei seiner Kasse mit einer Bescheinigung seines Arztes einen Antrag stellt. Die Fahrtkosten werden auch bei einer außerordentlichen Gehbehinderung, bei Blindheit oder einer erheblichen Hilfsbedürftigkeit erstattet. Liegt keines dieser Kriterien vor, kann der Patient in besonderen Fällen dennoch einen Antrag stellen, über den dann die Kasse im Einzelfall zu entscheiden hat.